Praxis-Depesche 6/2002

Abfällige Äußerung über eine Kasse

Wird die mit aller ärztlichen Autorität ausgesprochene Empfehlung durch Ärzte einer HNO-Praxis an ihre Patienten, die Mitgliedschaft bei einer bestimmten Krankenversicherung aufzukündigen und zur Konkurrenz zu wechseln, nur mit der pauschal herabsetzenden Behauptung über deren angeblich geringe Leistungsbereitschaft begründet, so ist dies wettbewerbswidrig und damit unzulässig, jedenfalls dann, wenn die Ärzte im Rahmen ihrer Empfehlung keinen sachlichen Systemvergleich durch Informationen über die jeweiligen Leistungsangebote ermöglichen. (gri/bez) OLG München, Az.: 29 U 5555/00

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