Praxis-Depesche 20/2007
Abfindung aufteilen
Erhält ein Arbeitnehmer nach der Kündigung seines Arbeitsvertrags eine Abfindung, ist diese Summe bei der Berechnung des nachehelichen Unterhalts für seine Frau auf einen längeren Zeitraum als Einkommen zu verteilen – und zwar auch dann, wenn der Mann bald einen neuen Arbeitsplatz mit geringerem Lohn findet; mit der Abfindung soll das nun kleinere Einkommen möglichst lange aufgestockt werden, um allen Beteiligten eine allmähliche Umstellung auf die neuen Verhältnisse zu ermöglichen. (gri)
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