Praxis-Depesche 16/2001

Abmahnung: Nach Gelb folgt Rot

Die Abmahnung ist die "gelbe Karte", der bei Fortsetzung der Pflichtwidrigkeiten die Kündigung als "rote Karte" folgen kann. Sie soll den Arbeitnehmer an seine Pflichten erinnern und ermahnen, vertragsgerecht zu arbeiten. Sie stellt ihm zugleich für weitere Pflichtwidrigkeiten arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Inhalt oder den Bestand des Arbeitsverhältnisses in Aussicht und ist damit die "Wegbereiterin" einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen. (jlp) Landesarbeitsgericht Hamm, Az.: 4 Sa 327/99

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