Praxis-Depesche 17/2006

Abrechnung bei kosmetischer Operation

Die Gebührenordnung für Ärzte ist auch auf die Abrechnung medizinisch nicht indizierter kosmetischer Operationen anzuwenden. Denn die Gebührenordnung ist auf alle beruflichen Leistungen der Ärzte anwendbar. Damit fallen auch Tätigkeiten der plastischen Chirurgie unter die beruflichen Leistungen der Ärzte, wie auch sonstige kosmetische Operationen.(jlp)

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