Praxis-Depesche 4/2001
Abrechnung der Versandpauschale für Laborärzte
Die Versandpauschale nach Nr. 7013 EBM kann von einem Laborarzt auch dann abgerechnet werden, wenn der Einsender der Laborprobe (mit der Anforderung von OIII-Leistungen) Mitglied einer Laborgemeinschaft ist und diese von dem Laborarzt fachlich beraten wird. (jlp)
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Az.: L 5 Ka 59/97
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