Praxis-Depesche 9/2001

Adoptivkinder mitversichert

Wenn für Eltern eine Krankenversicherung besteht, so sind darin laut Gesetz auch (minderjährige) Kinder mit einbezogen, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags geboren oder adoptiert wurden; die Versicherung darf den Versicherungsschutz für adoptierte Kinder auch dann nicht verweigern, wenn deren Erkrankung bereits zum Zeitpunkt der Adoption bestand. (gri) Bundesgerichtshof, Az.: IV ZR 115/99

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