Teledienste-Gesetz
Praxis-Depesche 1/2003
Ärzte mit eigener Praxis-Homepage von Abmahnungen bedroht
Von vielen Ärzten und Apothekern offensichtlich unbemerkt ist Ende 2001 das Teledienste-Gesetz in Kraft getreten. Das Gesetz verpflichtet alle kommerziellen und freiberuflichen Anbieter elektronischer Dienste, also auch Ärzte mit eigener Praxis-Homepage, bestimmte Informationen bereit zu stellen.
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