Praxis-Depesche 22/2005
Ärztliche Aufklärungspflicht
Dass der Hausarzt einen bestimmten Eingriff für indiziert hält und den Patienten daher in ein Krankenhaus einweist, enthebt den dort weiterbehandelnden Arzt nicht der Pflicht zu umfassender Risikoaufklärung. Es entlastet den Krankenhausarzt nicht, dass er den mangels Risikoaufklärung rechtswidrigen Eingriff auf Drängen des vom Hausarzt unzureichend vorinformierten Patienten durchgeführt hat. (jlp)
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