Praxis-Depesche 7/2004
Ärztliche Residenzpflicht
Eine Verpflichtung des Arztes, seine Wohnung so zu wählen, dass er seine Praxis innerhalb von fünfzehn Minuten erreichen kann, lässt sich aus § 24 II Ärzte-ZV nicht entnehmen. (jlp)
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