Praxis-Depesche 24/2004

Ärztlicher Leistung durch Vertreter

Der Gebührenanspruch eines niedergelassenen Arztes und die Verpflichtung des Krankenversicherers zu Leistungen besteht auch bei der Durchführung einer operativen Maßnahme (hier: Krampfaderbehandlung nach Chiva-Methode) durch Vertreter, die keine niedergelassenen Ärzte sind, wenn der Patient der Behandlung durch die vertretenden Ärzte zugestimmt hat. (jlp)

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