Praxis-Depesche 18/2006

Ärztliches Ermessen bei der Therapiewahl

Bei der Wahl der Therapie ist dem Arzt ein weites Ermessen eingeräumt. Ist die Behandlung einer Handgelenksverletzung konservativ und operativ möglich, ist aber die konservative Behandlung weitaus üblicher und hat sie gleiche oder zumindest nahezu gleiche Erfolgschancen, so stellt die Möglichkeit einer operativen Therapie für den Patienten keine Alternative dar, über die er vernünftigerweise mitentscheiden muss. (jlp)

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