Praxis-Depesche 9/2005

Aktuelles zur Aufklärung

Selbst wenn einem Arzt eine bestimmte Operation noch nie misslungen ist, muss er die Patienten über das geringe Risiko informieren. Tritt das tatsächlich ein, muss der Arzt aber trotz fehlender Aufklärung kein Schmerzensgeld zahlen, wenn anzunehmen ist, dass sich der Patient auch nach umfassender Aufklärung über das Risiko für die Operation entschieden hätte. (gri)

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