Praxis-Depesche 24/2002
Akupunktur auf dem Schild
Die Berufsordnung der Ärztekammer Niedersachsen verbietet es, auf die Durchführung von Akupunktur auf dem Praxisschild hinzuweisen. Dieses Verbot verstößt zumindest dann gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit, wenn ein Zusatz auf dem Schild klarstellt, dass die Akupunktur-Qualifikation nicht von der Ärztekammer verliehen wurde. (gri)
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