Praxis-Depesche 4/2008

§§ Akupunktur bei Baby-Neurodermitis

Bei Neurodermitis eines Babys haben private Krankenversicherungen die Kosten für Akupunktur und Eiweißhydrolysate zu erstatten. Da schulmedizinisch eine endgültig heilende Therapie nicht bekannt ist und auch die üblichen lokaltherapeutischen Maßnahmen keine ausreichende Linderung erbrachten, besteht ein Anspruch auf Erstattung einer Akupunkturbehandlung. Diese ist hier uneingeschränkt als medizinisch notwendig anzusehen. (jlp)

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