Praxis-Depesche 17/2003

Alle Möglichkeiten ausschöpfen

Unterlässt der Arzt die ihm auf Grund ärztlichen Behandlungsvertrages obliegende Pflicht, den Patienten über Heilungsmöglichkeiten aufzuklären und kommt es deshalb nicht zur gebotenen Heilbehandlung, ist der Arzt wegen Verletzung der Gesundheit des Patienten durch Unterlassen schadenersatzpflichtig. Der Arzt muss auch über neue Alternativtherapien aufklären, selbst dann, wenn die wissenschaftliche Diskussion über eine anzuwendende Alternative noch nicht abgeschlossen sein sollte, gerade bei tödlichen Krankheiten. (jlp)

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