Praxis-Depesche 22/2002

Alternative Behandlungsmethoden

Die Kosten für die Untersuchung und Behandlung mit bioelektrischer Funktionsdiagnostik, Bioresonanztherapie, Decoder-Dermographie und Eichothermtherapie sind nicht erstattungsfähig. Die Privatkrankenversicherung muss für solche Behandlungskosten nicht aufkommen, weil diesen Behandlungsmethoden der wissenschaftliche Wirksamkeitsnachweis fehlt. (jlp)

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