Praxis-Depesche 17/2005
Ambulante OP bei Klinikpatient?
Veranlassen orthopädische Vertragsärzte nach einer von ihnen in ihrer Praxis durchgeführten Operation ihre Patienten zu einem stationären Aufenthalt in einer Klinik, dann sind die Operationsleistungen der stationären Behandlung zuzurechnen. Es handelt sich nicht um ambulante Operationen, sondern um stationäre Behandlungen. Ein operativer Eingriff findet nur "ambulant" statt, wenn der Patient weder die Nacht vor noch die Nacht nach dem Eingriff im Krankenhaus verbringt. (jlp)
Dieser Artikel ist nur für Angehörige medizinischer Fachkreise zugänglich. Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich kostenlos - es dauert nur eine Minute.
AnmeldenAlle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.