Praxis-Depesche 6/2005

Angaben in der Packungsbeilage

Will ein pharmazeutischer Unternehmer ein zulassungspflichtiges Fertigarzneimittel auf den Markt bringen, so muss stets auf der Packungsbeilage der Zulassungsinhaber angegeben werden, nicht nur der Unternehmer, der das Arzneimittel unter seinem Namen in den Verkehr bringt. (jlp)

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