Praxis-Depesche 2/2008

Anspruch auf Altersteilzeit

Nach ihrem 60. Geburtstag haben Arbeitnehmer Anspruch auf einen Altersteilzeitarbeitsvertrag; das gilt für die Zeit bis zum Übergang in den Ruhestand, der Arbeitgeber hat kein Recht, die Dauer eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses auf zwei Jahre zu begrenzen. (gri)

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