Praxis-Depesche 10/2006

Anspruch auf stationäre Behandlung

Versicherte mit einem schweren psychiatrischen Leiden haben einen Anspruch auf stationäre Krankenhausbehandlung, wenn nur so ein notwendiger komplexer Behandlungsansatz Erfolg versprechend verwirklicht werden kann (multiprofessionelles Team aus Diplom-Psychologen, Sozialpädagogen, Ergotherapeuten usw. unter fachärztlicher Leitung). (jlp)

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