Praxis-Depesche 8/2004
Ansprüche direkt an den Arzt
Ein Arzt ist nicht verpflichtet, den Patienten Namen und Nummer seiner beruflichen Haftpflichtversicherung mitzuteilen; wenn ein Patient Schadenersatzansprüche wegen eines Behandlungsfehlers geltend machen will, muss er sich an den Arzt selbst wenden, nicht an dessen Versicherung. (gri)
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