Praxis-Depesche 19/2007

Appetitzügler im Straßenverkehr

Wer unter Missachtung der im Beipackzettel enthaltenen Warnhinweise hochdosiert ein Medikament zur Gewichtsabnahme einnimmt und zeitgleich große Mengen koffeinhaltiger Getränke konsumiert, macht sich wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar, wenn er trotz Beeinträchtigung seiner Fahrtüchtigkeit durch das Eintreten der im Beipackzettel beschriebenen Nebenwirkungen als Führer eines Kraftfahrzeuges am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt. (jlp)

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