Praxis-Depesche 15/2002

Arbeitgeber muss Bildschirmarbeitsbrillen bezahlen

Mit der Untersuchung und dem Erwerb einer Sehhilfe führt der Arbeitnehmer ein Geschäft im Interesse des Arbeitgebers aus, da davon auszugehen ist, dass der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen aus der Bildschirmarbeitsplatzverordnung nachkommen will. Der Arbeitnehmer kann aber vom Arbeitgeber nur die Aufwendungen ersetzt verlangen, die erforderlich, d. h. aus medizinischer Sicht notwendig waren. (jlp)

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