Praxis-Depesche 4/2002

Arbeitnehmer muss Detektiv zahlen

Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die Kosten zu ersetzen, wenn dieser bei Tatverdacht einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer Vertragsverletzung überführt wird. Ein Arbeitnehmer lag nicht krank zu Hause im Bett, sondern hielt sich, wie der Detektiv herausfand, in seinem Ferienhaus auf. Die Detektivkosten (10 000 DM) muss er bezahlen, weil er sie verursacht hat. (jlp) Arbeitsgericht Berlin, Az.: 1 Ca 15 886/00

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