Praxis-Depesche 1/2000
Arbeitsunfähig durch Seelen-Leid
Auch bei psychischen Erkrankungen, deren Diagnose nicht auf objektiven Befunden, sondern auf subjektiven Angaben des Patienten beruht, bringt das ärztliche Attest in der Regel ausreichenden Beweis für die Arbeitsunfähigkeit. Liegen beim Arbeitgeber berechtigte Zweifel vor, weil wie hier der krankgeschriebene Arbeitnehmer an einem ganztägigen Computerkurs teilnahm, kann er von der Möglichkeit, die Arbeitsunfähigkeit zeitnah durch den Medizinischen Dienst überprüfen zu lassen, Gebrauch machen. (jlp)
(Landesgericht Sachsen-Anhalt, Az.: 8 Sa 676/97)
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