Praxis-Depesche 24/2006

Arbeitsunfähigkeit schließt Arbeit aus

Der Versicherungsnehmer einer Krankentagegeldversicherung handelt besonders verwerflich, wenn er sich dadurch Leistungen erschleicht, dass er trotz ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit regelmäßig Arbeiten, die zum Kernbereich seines Geschäftes gehören, ausführt. In diesem Fall darf die Krankentagegeldversicherung den Vertrag sofort fristlos kündigen. (jlp)

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