Praxis-Depesche 5/2005
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Den Beweis für eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit führt der Arbeitnehmer im Regelfall dadurch, dass er dem Arbeitgeber eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt. Stellt aber ein Arzt den Beginn der Arbeitsunfähigkeit rückwirkend fest und überschreitet diese rückwirkende Feststellung zwei Tage, dann ist der Beweiswert dieser rückwirkenden AUB erschüttert. Der Arbeitnehmer kann keine Entgeltfortzahlung für diesen "Krankheitsfall" geltend machen. (jlp)
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