Praxis-Depesche 11/2005

Arzneimittel in neuer Indikation

Der grundsätzliche Anspruch der gesetzlich Krankenversicherten auf Bereitstellung der benötigten Arzneimittel besteht nur für solche Therapien, die sich bei dem vorhandenen Krankheitsbild als zweckmäßig und wirtschaftlich erwiesen haben und deren Qualität und Wirksamkeit dem allgemeinen Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen. Die arzneimittelrechtliche Zulassung erlaubt Rückschlüsse auf die Wirksamkeit und Unbedenklichkeit des geprüften Medikaments nur im Bereich der vom Hersteller im Zulassungsantrag genannten Anwendungsgebiete. Soll das Arzneimittel bei anderen Indikationen und damit zulassungsüberschreitend eingesetzt werden, so muss u. a. die begründete Aussicht bestehen, dass mit dem Präparat ein Behandlungserfolg erzielt werden kann. (jlp)

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