Praxis-Depesche 1/2001

Arzneimittel-Verwertung mit Hindernissen

Vergeblich versuchte ein Wettbewerbsverein einem Landarzt per Gerichtsurteil zu untersagen, nicht benötigte und ungeöffnete Arzneimittelpackungen von seinen Patienten zurückzunehmen, um sie dann kostenlos an andere Patienten weiterzugeben. Das angerufene Gericht sah in der Handlung des Arztes weder einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht noch gegen das Arzneimittelgesetz. Nach Auffassung des Gerichts handelte der Arzt bei seiner kostenlosen Medikamentenverteilung nicht in Wettbewerbsabsicht, so dass die Klage zurückgewiesen wurde. (jlp)

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