Praxis-Depesche 9/2006

Arzt darf Beruf nicht länger ausüben

Einem Facharzt für Allgemeinmedizin, der mehrfach wegen Pflichtwidrigkeiten bei der Ausübung des ärztlichen Notdienstes und bei der Verschreibung von Medikamenten strafrechtlich sowie berufsgerichtlich in Erscheinung getreten ist, weil er unter anderem den von einer hilflosen Patientin erbetenen Hausbesuch ablehnte und sie stattdessen an ein Krankenhaus verwies oder Arzneimittel zu Dopingzwecken verordnete, kann die ärztliche Approbation entzogen werden. Die häufigen Zuwiderhandlungen gegen die Berufspflichten machen diesen Arzt unzuverlässig und erweisen ihn als unwürdig zur Ausübung des ärztlichen Berufs. Ein Notfallarzt darf einen geforderten Hausbesuch nur bei offensichtlich unbegründetem Begehren ablehnen. Selbst in Zweifelsfällen muss er sich ein eigenes Bild vom Patienten machen. (jlp)

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