Praxis-Depesche 10/2002

Arzt darf "Pille danach" verweigern

Ein Arzt ist nicht verpflichtet, einer Frau die so genannte "Pille danach" zu verschreiben. Falls es zu einer Schwangerschaft kommt, muss er weder Schadenersatz noch Schmerzensgeld zahlen. Die Entscheidung liegt vielmehr in seiner verfassungsrechtlich garantierten Gewissensfreiheit. Damit wurde die Schadenersatzklage einer Frau abgewiesen, die von einem Arzt bei einem nächtlichen Notdienst die "Pille danach" verlangte, weil bei einem Geschlechtsverkehr zuvor das Kondom gerissen sei. Das Gericht verneinte bei der dann schwanger gewordenen Frau einen Notfall. (jlp) LG Frankfurt, Az.: 2-14 O 16/01

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