Praxis-Depesche 14/2004
Arzt für Therapie verantwortlich
Ein Augenarzt, der eine fehlerhafte Laserbehandlung zur Korrektur der Weitsichtigkeit vorgenommen hat, kann sich nicht damit entschuldigen, dass er die fehlerhafte Behandlung auch auf Drängen des Patienten durchgeführt hat. Eine medizinisch fehlerhafte Behandlung darf der Arzt auch auf nachdrücklichen Wunsch des Patienten nicht anwenden. (jlp)
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