Praxis-Depesche 9/2003
Arzt ist nicht gleich Arzt
Will der Versicherungsnehmer einer Reisekostenrücktrittsversicherung von einer gebuchten Urlaubsreise zurücktreten, weil ein gesundheitlicher Notfall vorgelegen habe, dann muss er eine solche Erkrankung durch das ärztliche Attest eines zugelassenen Arztes bestätigen lassen. Das Attest eines bei der Ärztekammer nicht mehr zugelassenen Arztes reicht als Erkrankungsnachweis nicht aus. (jlp)
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