Praxis-Depesche 20/2001
Arzt muss auf Risiken hinweisen
Da ein Lasereingriff zur Linderung bei Weitsichtigkeit die Nervenstrukturen besonders stark beansprucht und die Misserfolgsquote bei 30 bis 50% liegt, muss ein Arzt den Patienten besonders eindringlich über das Risiko dieser Operation aufklären. Anderenfalls kann er bei einer tatsächlich missglückten Operation haftbar gemacht werden. (gri/bez)
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