Praxis-Depesche 1/2001

Arzt muss über Heimtransport aufklären

Hat ein Patient eine Bandscheibenoperation im Wege der perkutanen Nukleotomie an sich vornehmen lassen, so muss ihn der behandelnde Arzt vor einer längeren Heimreise mit dem Pkw darauf hinweisen, dass zur Unterstützung der Wirbelsäule Kissen fachgerecht unterlegt werden müssen und dies keinesfalls durch den Patienten selbst geschehen darf. Unterlässt der Arzt diese Aufklärung und kommt es hierdurch zu einem chronischen Beckenschiefstand beim Patienten, so macht sich der Arzt schadenersatzpflichtig. (jlp)

Dieser Artikel ist nur für Angehörige medizinischer Fachkreise zugänglich. Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich kostenlos - es dauert nur eine Minute.

Anmelden

Alle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.

x