Praxis-Depesche 19/2002

Arzt-Patienten-Beziehung

Besteht zwischen Arzt und Patient eine langjährige sehr intensive Beziehung und lässt sich der Arzt ein wertvolles Hausgrundstück übertragen, ohne dass hierfür nennenswerte Gegenleistungen gegenüberstehen, dann kann ein solcher Grundstücksübertragungsvertrag sittenwidrig und damit nichtig sein. Gerade alte und kranke Menschen bedürfen nämlich eines besonderen Schutzes vor Ausnutzung eines sich aus der Arzt-Patient-Beziehung entwickelten Vertrauensverhältnisses. (jlp)

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