Praxis-Depesche 15/2007

Arzt-Pflichtbeiträge trotz Insolvenz

Nachdem ein niedergelassener Arzt Insolvenz angemeldet hatte, gestattete ihm die Gläubigerversammlung, seine Praxis fortzuführen. Außerdem gewährte sie ihm eine monatliche Unterhaltszahlung. Daraufhin stellte der Insolvenzverwalter bei der Bezirksärztekammer einen Antrag auf Reduzierung der Pflichtbeiträge für die Altersversorgung des Arztes. Zur Begründung führte er aus, der Pflichtbeitrag dürfe nicht mehr wie bei selbstständigen Ärzten am Gesamtumsatz der Praxis bemessen werden, sondern müsse sich nach dem Unterhalt richten, den die Gläubigerversammlung festgelegt habe. Die Richter stellten jedoch fest, dass ein niedergelassener Arzt nicht wie ein angestellter Arzt behandelt werden kann. Die Entscheidung der Gläubiger, die Praxis fortführen zu lassen, wird im Rahmen der Insolvenzordnung zu Gunsten und zu Lasten der Insolvenzmasse getroffen. Übt der Arzt seine Tätigkeit weiterhin als niedergelassener Arzt aus, hat er auch die entsprechenden Pflichtabgaben zu entrichten. (jlp)

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