Praxis-Depesche 18/2003
Arztaufklärung bei Schönheitsoperation
Je weniger ein ärztlicher Eingriff medizinisch geboten ist, umso ausführlicher ist der Patient, dem dieser Eingriff angeraten wird oder den er selbst wünscht, über dessen Erfolgsaussichten und etwaige schädliche Folgen zu informieren. Das gilt in besonderem Maß für kosmetische Operationen, die nicht der Heilung eines körperlichen Leidens dienen, sondern eher einem psychischen und ästhetischen Bedürfnis. Der Patient muss in diesen Fällen darüber unterrichtet werden, welche Verbesserungen er günstigenfalls erwarten kann, und ihm müssen etwaige Risiken deutlich vor Augen gehalten werden, damit er genau abwägen kann, ob er einen etwaigen Misserfolg des Eingriffs bis hin zu bleibenden Entstellungen oder Beeinträchtigungen in Kauf nehmen will, selbst wenn diese auch nur entfernt in Betracht kommen. Ein Arzt muss allerdings nicht darüber aufklären, dass der Patient diese Behandlung selbst bezahlen muss. (jlp)
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