Praxis-Depesche 14/2004
Arztwerbung im Internet
Die Mitteilung eines Arztes in seinem Internetauftritt, bestimmte Tätigkeitsgebiete stellten seine Praxisschwerpunkte dar, enthält nur die Angabe, er sei auf diesen Gebieten nachhaltig tätig und verfüge deshalb dort über besondere Erfahrungen. Dass diese Tätigkeiten auch von nahezu jedem anderen Arzt ausgeübt werden oder zumindest ausgeübt werden können, ist dabei ohne Bedeutung. Das vom Arzt zu beachtende Sachlichkeitsgebot verlangt von diesem nicht, sich auf die Mitteilung nüchterner Fakten zu beschränken. Vielmehr ist, da darüber hinausgehende Angaben ebenfalls zum Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient beitragen können, eine "Sympathiewerbung" zulässig, soweit nicht der Informationscharakter in den Hintergrund gedrängt wird. (jlp)
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