Praxis-Depesche 9/2003
Attest gefälscht - Kündigung
Die Fälschung oder nachträgliche Veränderung eines Attests rechtfertigt grundsätzlich die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers. Eine Arbeitnehmerin hatte die handschriftliche Bescheinigung einer Klinik so verändert, dass sie fünf Tage länger als krankgeschrieben galt. Verstößt der Arbeitnehmer gegen seine Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Angabe, indem er z. B. Ziffern abändert, so ist das Vertrauensverhältnis nachhaltig zerstört. Auch ohne dass zuvor eine Abmahnung ausgesprochen wurde, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis sofort mit Hilfe einer fristlosen Kündigung beenden. (jlp)
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