Praxis-Depesche 22/2005
Auf Verletzungsrisiko beim Blutspenden hinweisen
Organisatoren von Blutspenden müssen Spender über das Risiko bleibender Schäden durch Nervenverletzungen ausführlich mündlich informieren - nur auf der Rückseite des "Fragebogens für Blutspender" darauf hinzuweisen, dass "äußerst selten Schädigungen an Blutgefäßen oder Nerven zu erwarten sind," genügt nicht. Durchsticht eine Arzthelferin beim Einführen der Punktionskanüle in den Unterarm eine Vene und verletzt einen Hautnerv, so muss der Veranstalter dem Spender Schadenersatz zahlen. So geschah dies bei einem Blutspender mit nachfolgender zweimaliger Operation und neun Monaten Dienstunfähigkeit als Polizist. Er konnte schließlich nur noch halbtags arbeiten. (gri-bez)
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