Praxis-Depesche 23/2003
Aufgeklärt, von wem auch immer ...
Versäumt es der Arzt, Patienten vor einer Operation über deren Risiken aufzuklären, muss er bei negativen Folgen des Eingriffs Schadenersatz zahlen; wird ein Patient aber von anderer Seite über das Risiko informiert und weiß er also, in welche Gefahren bei dem Eingriff er einwilligt, gilt dies nicht. (gri)
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