Praxis-Depesche 13/2005
Aufklärung bei neuer Operationsmethode
Die Anwendung des computerunterstützten Fräsverfahrens ("Robodoc") bei der Implantation einer Hüftgelenksendoprothese stellte 1995 nach entsprechender Aufklärung des Patienten keinen ärztlichen Behandlungsfehler dar. Voraussetzung für die Anwendung des neuen Verfahrens ist allerdings, dass die Ärzte darüber aufklärten, dass es sich um eine neue Methode handelte, die noch nicht lange praktiziert wurde. (jlp)
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