Praxis-Depesche 3/2000
Aufklärung sichert Therapieerfolg
Ist es für den Therapieerfolg wichtig, dass der Patient bestimmte Verhaltensmaßregeln befolgt, so muss der Arzt sie dem Patienten deutlich erläutern. Außerdem muss er sich vergewissern, dass der Patient die Erläuterung verstanden hat. Unterlässt er das, so kommt eine Haftung wegen Verletzung der therapeutischen Aufklärungspflicht in Betracht, wenn die Verletzung dieser Aufklärungspflicht ursächlich für die schädlichen Folgen beim Patienten geworden ist. (jlp)
Oberlandesgericht Bremen, Az.: 3 U 101/98
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