Praxis-Depesche 20/2002

Aufklärung über alle Stufen

Wird ein Patient vor einem dreistufigen diagnostischen Eingriff (hier: Angiographie, Embolisation und Okklusionstest) nur über die Risiken der ersten Stufe aufgeklärt und verwirklicht sich in einer späteren Stufe ein Risiko, das auch auf der ersten Stufe hätte eintreten können, haftet der Arzt für das Aufklärungsversäumnis, wenn dem Patienten die Risiko-Kumulation nicht bekannt war. Dabei ist eine Formularaufklärung zwischen Tür und Angel unzureichend. (jlp)

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