Praxis-Depesche 13/2001

Aufklärung vor Bandscheiben-OP

Es fehlt an der erforderlichen Grundaufklärung des Arztes vor einer Bandscheibenoperation, wenn der Patient weder auf eine alternativ mögliche Therapie noch auf die mit dem Eingriff spezifisch verbundenen Komplikationen hingewiesen wird. Gerade dann, wenn beim Patienten noch keine neurologischen Ausfälle bis dahin bestanden, liegt eine akute Notsituation nicht vor. Weil der Arzt diese Aufklärung unterlassen hatte und der Patient auch heute noch in einer schlimmen Schmerzsituation steht, sprach ihm das Gericht ein Schmerzensgeld in Höhe von 40 000 DM zu. (jlp)

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