Praxis-Depesche 14/2002

Aufklärungsgespräch mit ausländischem Patienten

Das von einem Arzt mit einem Ausländer in deutscher Sprache geführte Aufklärungsgespräch kann - je nach den Umständen - als ausreichend angesehen werden. Dies jedenfalls dann, wenn der Patient im Zusammenhang mit der Aufnahmeuntersuchung selbst detaillierte Angaben zur Vorerkrankung, Art und Entwicklung der Beschwerden und zu Lebensgewohnheiten macht und diese Angaben nur vom Patienten selbst stammen können. Ein Patient, der solche Erklärungen abgeben kann, ist auch in der Lage, das Aufklärungsgespräch mit dem Arzt zu verstehen. (jlp)

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