Praxis-Depesche 16/2006

Augenarzt für Kontrollen verantwortlich

Ein niedergelassener Augenarzt, der es übernommen hat, ein frühgeborenes Kind im Krankenhaus im Hinblick auf die Gefahr einer Frühgeborenen-Retinopathie zu überwachen, hat bei jeder Kontrolluntersuchung selbst dafür zu sorgen, dass er den Augenhintergrund immer ausreichend einsehen kann. Andernfalls muss er zumindest für eine zeitnahe anderweitige fachärztliche Untersuchung Sorge tragen.(jlp)

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