Praxis-Depesche 17/2007
Ausbildungskosten zurückzahlen?
Es benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen, wenn er gemäß dem Kleingedruckten im Arbeitsvertrag bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor dem Ablauf einer Zweijahres-Frist dem Arbeitgeber Ausbildungskosten zurückzahlen muss, die dieser als Vorschuss übernommen hatte – ohne dass es dabei auf den Grund für das Ende des Arbeitsverhältnisses ankommen soll; diese Rückzahlungsklausel ist unwirksam. (gri)
Dieser Artikel ist nur für Angehörige medizinischer Fachkreise zugänglich. Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich kostenlos - es dauert nur eine Minute.
AnmeldenAlle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.