Insulinpflichtige Diabetiker in England

Praxis-Depesche 8/2001

Auskünfte zur Fahrtauglichkeit oft willkürlich und verwirrend

Die britischen Gesetze schreiben vor, dass insulinpflichtige Diabetiker die Behörden über ihre Erkrankung selbst informieren müssen. Aufgabe des behandelnden Arztes ist es, dem Patienten dies mitzuteilen und seine Fahrtauglichkeit zu beurteilen - einfache konfliktträchtige Aufgabe, die, wie nicht anders zu erwarten, in vielen Fällen nicht befriedigend gelöst wird.

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